VIEL MEHR ALS NUR EIN BETRIEBSARZT

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder führen, ist Arbeitsmedizin wahrscheinlich nicht das erste, an das Sie denken. Und das ist auch vollkommen in Ordnung. Wichtig ist nur, dass Ihnen bewusst ist, dass es ein wichtiges, systemrelevantes Thema ist, es gesetzliche Regelungen gibt, die im Falle eines Falles teuer werden können. Und vor allem, dass es das Team von Arbeitsmedizin Direkt gibt, das Ihnen bei all dem hilft. Mit einem modernen, digitalen und maßgeschneidertem Paket.

ZU IHREN DIENSTEN

Wir funktionieren wie eine externe interne Gesundheitsabteilung Ihres Unternehmens. Professionell, nahbar, effektiv und vorausschauend.

Wir beraten Sie umfassend zu allen arbeitsmedizinisch relevanten und gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten. Inklusive ASA-Sitzungen (Arbeitsschutz-Ausschusssitzung), Begehungen, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Dokumentation.

UNSER SERVICE- UND DIENSTLEISTUNGSPEKTRUM AUF EINEN KLICK:

Ausfallzeiten
minimieren

Arbeitsmedizin

  • Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit erkennen
  • Mitarbeiter vor gesundheitsbelastenden Einwirkungen am Arbeitsplatz schützen
  • Ausfallzeiten und Risiken für Unfallgefahren minimieren
  • Prävention und berufliche Rehabilitation in Ihrem Unternehmen stärken
  • Arbeitspsychologische Förderung
  • Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Förderung der Gesundheit Ihrer Beschäftigten und Ihrer Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit

Mitarbeiter
motivieren

Arbeitspyschologische Förderung

  • für gesunde, ausgeglichene, zufriedene Mitarbeiter sorgen – denn die sind nachweislich motivierter, produktiver und loyaler
  • krankmachende Stressoren wie permanente Erreichbarkeit, wachsenden Anforderungen, permanenter Druck erkennen –  und wirksame Wege entwickeln, damit umzugehen
  • wirksame Präventions-Instrumente entwickeln, wie z.B. Workshops, Erstellung psychischer Gefährdungsbeurteilungen, arbeitspsychologische Beratung, psychologische Sprechstunden

Unfallgefahren
reduzieren

Arbeitsschutz

  • Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
  • Beratung bezüglich Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Helfen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Vorbeugen, Erkennen und Begutachten von Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufserkrankungen
  • Mitwirken bei beruflicher Wiedereingliederung mit
  • Prävention von Unfallgefahren und Hürden

THEMENWELTEN BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Betriebsziel:

RUNDUM GUT, RUNDUM GESUND

  • Ernährung
  • Bewegung
  • Stressmanagement
  • Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Gesundheitstage
  • Psychische Gesundheit
  • Stärkung des Immunsystems
  • Schutzimpfungen

Gesetzliche Regeln:

ALLES, WAS RECHT IST

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundlage für gesetzlichen Arbeitsschutz und die Arbeitsschutzverordnungen (Arbeitsstättenverordnung, Gefahrenstoffverordnung, Biostoffverordnung), Pflichten für den Arbeitgeber, Rechte und Pflichten für den Beschäftigten.
  • DGUV-Vorschriften
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV): Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Grundbetreuung:

VON GRUND AUF BESTENS BETREUT

  • Der Umfang der Grundbetreuung berechnet sich abhängig von der Gefährdungsklasse des Betriebes, der Anzahl der Beschäftigten und liegt zwischen 0,2 und 1,0 Stunden je Beschäftigten und Jahr
  • Die Inhalte der Grundbetreuung sind in der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung festgelegt (Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen, Betriebsbegehungen, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung)
  • Erstellung von Dokumentationen und Erfüllung von Meldepflichten

Betriebsspezifische Betreuung

BESONDERE UNTERNEHMEN VERDIENEN BESONDERES

  • Ergänzt die Grundbetreuung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen
  • Stellt sicher, dass betriebliche und individuelle Gefährdungen angemessen berücksichtigt werden
  • Betreuungsleistung und Umfang sollen in jedem einzelnen Unternehmen ermittelt und festgelegt werden
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Erhalt der individuellen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Organisation der Ersthilfe

Reisemedizinische Beratung

AB IN DEN SÜDEN

  • Arbeitgeber müssen bei beruflich veranlassten Reisen in tropische und subtropische Regionen laut ArbMedVV eine arbeitsmedizinische Vorsorge  („Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen und Infektionsgefährdungen“) veranlassen.Die Mitarbeiter werden vor dem beruflichen Aufenthalt in Ländern zwischen 30° nördlicher und 30° südlicher Breite beraten, untersucht und auf Wunsch geimpft. Die Arbeitsmediziner berücksichtigen dabei die möglichen Vorerkrankungen der Mitarbeiter und ihre körperliche Konstitution, die medizinische Versorgung im Reiseland, die Aufenthaltsdauer sowie Unterbringung und die medizinische Versorgung.
  • Die sorgfältige Durchführung dieser Untersuchung vor Reiseantritt ist insbesondere von Bedeutung, wenn die Mitarbeiter in den Tropen erkranken. Eine solche Erkrankung kann möglicherweise als Berufserkrankung anerkannt werden und Entschädigungsansprüche nach sich ziehen. Nach Rückkehr muss der Mitarbeiter ebenfalls die Möglichkeit einer reisemedizinischen Beratung in Anspruch nehmen können, der so genannten Rückkehrer-Untersuchung.

Arbeitsplatzbezogene Untersuchung und Beratung

WAS GEHT, WENN NICHTS MEHR GEHT

  • Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit beschäftigt Personalverantwortliche immer häufiger. Auch die Frage, ob Mitarbeitende nach längerer Erkrankung wieder zu ihrem alten Arbeitsplatz zurückkehren können und unter welchen Bedingungen, stellt Arbeitgeber vor wiederkehrende Probleme. Überprüfung möglicher Alternativen innerhalb des Unternehmens mit Kenntnis der durch die Erkrankung bedingten Einschränkungen, die Einschätzung der Leistungsfähigkeit und die Gestaltung des zukünftigen Arbeitsplatzes zur Erhaltung der Gesundheit und Verhinderung von Rückfällen gehört zu den Kernkompetenzen der Arbeitsmediziner.
  • Selbstverständlich wird hier – die Einverständnis der Mitarbeitenden vorausgesetzt –  die kollegiale Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten angestrebt. Die Kenntnis der Arbeitsplätze und Abläufe im Unternehmen auf der einen, die fachliche Einschätzung der Erkrankung, ihrer Folgen und der Prognose auf der anderen Seite ist hierbei von immenser Bedeutung.

Motivation durch Gesundheit

ARBEITSPSYHOLOGISCHE FÖRDERUNG

  • Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind nachweislich motivierter, produktiver und loyaler
  • In unserer modernen Arbeitswelt, die geprägt ist von Stress, permanenter Erreichbarkeit, wachsenden Anforderungen und schnelllebigen Veränderungen, gewinnen arbeitspsychologische Themen immer mehr an Bedeutung
  • Erstellung psychischer Gefährdungsbeurteilungen, arbeitspsychologische Beratung, psychologische Sprechstunden sowie Workshops sind wirksame Instrumente der Prävention und gewinnen zunehmend an Relevanz

Betriebliches Eingliederungsmanagement

SCHRITT FÜR SCHRITT

  • Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)ist ein Instrument, um Arbeitnehmer mit Langzeiterkrankungen eine möglichst frühe Rückkehr an ihren Arbeitsplatz zu ermöglichen. Das BEM-Verfahren wird vom Arbeitsgeber implementiert mit dem Ziel, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuten möglichen Rückfällen vorzubeugen und den Arbeitsplatz betroffener Beschäftigter zu erhalten
  • Vorteile und Chancen von BEM: Senkung der Ausfallkosten, kein Know-How-Verlust, Stärkung der Motivation, Arbeitsplatzsicherheit, individuell angepasste Wiedereingliederung.
  • Gewinner sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer, denn ein gesundes Arbeitsumfeld vermeidet hohe Krankheitstage und kann erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter nachhaltig im Unternehmen halten
  • Zum BEM-Angebot ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, wenn Mitarbeiter mehr als 6 Wochen pro Jahr arbeitsunfähig sind.

BEM-Maßnahmen:

  • Beschaffung technischer Hilfsmittel am Arbeitsplatz
  • Veränderungen am Arbeitsplatz
  • Anpassung der Arbeitszeiten durch stufenweise Wiedereingliederung
  • Wechsel des Arbeitsplatzes oder ein Tätigkeitswechsel, wenn die Rückkehr nicht mehr möglich ist. Falls Qualifizierungmassnahmennotwendig werden, kann der zuständige Rehabilitationsträger in den Prozess eingebunden werden

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Wirtschaftsfaktor Gesundheit

Ob Mitarbeiter leistungsbereit- und fähig sind, hängt nicht zuletzt mit ihrem körperlichem und psychischem Wohlbefinden zusammen.Die Gesundheit der Mitarbeiter ist so unmittelbar ein essentieller Wirtschaftsfaktor und im Gegenzug bremsen krankheitsbedingte Ausfälle die Wertschöpfung des Unternehmens. Die Kosten für Entgeltfortzahlung in Deutschland belaufen sich jährlich auf bis zu 60 Mrd. Euro.

Sind Ihre Kollegen also gesund und motiviert? Fühlen sie sich gewertschätzt und im Betrieb gut aufgehoben? Die Antwort ist eine Betriebliche Gesundheitsförderung, die Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter auszeichnet und einen strategischen Prozess zur betrieblichen Gesundheitsförderung  implementiert mit dem Ziel, die Gesundheit und Motivation der Mitarbeiter langfristig zu stärken und zu erhalten.

Vorteile:

  • Gestärkte Mitarbeiterzufriedenheit und –bindung durch mehr Wertschätzung
  • Deutlich reduzierte Kosten durch Minimierung erkrankungbedingter Produktionsausfälle und Entgeltfortzahlungen
  • Positive Unternehmenskultur
  • Besseres Arbeitsklima, denn dieses hat Einfluss auf die Art und Weise, wie im Unternehmen (zusammen-)gearbeitet wird.
  • Gesteigerte Leistungsfähigkeit, denn gesunde Mitarbeiter sind produktiver und kreativer
  • Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit durch attraktive Angebote des BGM punkten bei Bewerbern

Mutterschutz

WICHTIGE UMSTÄNDE FÜR ANDERE UMSTÄNDE

  • Neues Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) fordert eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz unabhängig davon, ob eine Schwangerschaft vorliegt oder nicht​
  • Besonderer Schutz von Schwangeren und Stillenden vor Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz
  • Im Rahmen der Mutterschutzuntersuchung berät der Betriebsarzt die werdende Mutter, gibt Empfehlungen zur Einleitung notwendiger Maßnahmen wie Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsplatzwechsel und ggfs. Beschäftigungsverbot.​

Jugendschutz

GUTE REGELN FÜR NEWCOMER

  • Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Jugendliche vor den Gefahren am Arbeitsplatz bei Ausbildung, Praktikum oder Nebenjob.
  • Arbeitszeiten für minderjährige Beschäftigte sind streng geregelt. Auch die Regeln zu Pausen, Freizeit, Schichtarbeit und Nachtruhe sind genau definiert​
  • Bestimmte Arbeiten bringen hohe Gefahren und Unfallrisiken mit sich. In diesen Bereichen dürfen Jugendliche nicht arbeiten.​
  • Vor Aufnahme der Tätigkeit muss eine ärztliche Untersuchung erfolgen.
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